Brüchiger Gesellschaftsvertrag ohne Ausländer- stimmrecht: Her mit der Freizügigkeitsrichtlinie!

Europa

Der dreifache Abstimmungskampf für die Beibehaltung der Personenfreizügigkeit ist lanciert. Die perfekte Gelegenheit um nach den Sternen zu greifen und mehr anstatt weniger Personenfreizügigkeit zu fordern. Für einmal aus der Perspektive des Ausländerstimmrechts.

 

Demokratie ist ein Gesellschaftsvertrag zwischen Gewinnern und Verlieren. Die siegreiche Gruppe garantiert, die Rechte der unterlegenen Gruppe zu schützen. Im Gegenzug anerkennt die unterlegene Gruppe das Recht der siegreichen Gruppe mit ihrer Mehrheit die Geschicke des Landes zu bestimmen. Über Sieg und Niederlage entscheidet das Volk. Der Begriff Volk wird mit Staatsangehörigkeit verbunden. Das Schweizervolk wie es die Bundesverfassung nennt. Die Verbindung von Stimmrecht und Staatsangehörigkeit kann der freiheitlichen Errungenschaft der Personenfreizügigkeit nicht genügen. Wenn sich Menschen frei über starre Grenzen bewegen dürfen, soll ihnen überall politische Partizipation offen stehen. Wird  fast ein Viertel der Wohnbevölkerung eines Landes von diesem Gesellschaftsvertrag ausgeschlossen, öffnen sich tiefe Lücken in der Garantie ihrer Rechte und die Legitimität der siegreichen Gruppe erhält Risse.

Stimmfaule Auslandschweizer

Der vor 30 Jahren nach Berlin, New York oder Pattaya ausgewanderte Schweizer ist ein Teil des helvetischen Gesellschaftsvertrags. Er kann in der Schweiz wählen und abstimmen. Die Entscheidungen tangieren seinen Alltag kaum. Derzeit leben 716’000 Schweizerinnen und Schweizer im Ausland. Das sind circa 10 Prozent aller Schweizer. Davon sind 149’000 in ein Stimmregister eingetragen. Nur 20 Prozent der Auslandschweizer wollen sich die politische Partizipation überhaupt offen halten – die tatsächliche Stimmbeteiligung der Auslandschweizer liegt regelmässig deutlich unter 10 Prozent.

Liberale Romandie und legasthenische Deutschschweiz

Gleichzeitig leben heute mehr als 1’846’000 Ausländer in der Schweiz. Zwei Drittel davon stammen aus der EU. Ebenfalls zwei Drittel aller Ausländer haben sich hier permanent niedergelassen. Mit wenigen kantonalen Ausnahmen sind sie von der politischen Partizipation ausgeschlossen. Die Romandie zeigt in dieser Frage liberales Rückgrat. In den Kantonen Jura und Neuenburg sind Ausländer (mit gewissen Anforderungen an die Dauer der Niederlassung) auf kantonaler Ebene stimm- und wahlberechtigt. Das Stimm- und Wahlrecht für Ausländer auf Gemeindeebene kennen weiter die Kantone Freiburg, Waadt und Genf.

Die Deutschschweizer Kantone pflegen einen legasthenischen Umgang mit den Zeichen der Zeit. Einzig die Verfassungen von Graubünden, Appenzell Ausserrhoden und Basel-Stadt erlauben ihren Gemeinden das Ausländerstimmrecht einzuführen. In Appenzell Ausserrhoden haben 3 von 20 Gemeinden, in Graubünden 18 von 158 und in Basel-Stadt keine Gemeinde von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Die Kantone Zürich, Bern, Glarus und Solothurn haben Initiativen oder Gesetzesvorlagen zum Ausländerstimmrecht versenkt. Die anderen Deutschschweizer Kantone beschäftigen sich nicht wirklich mit dieser Frage.

Warteraum oder Stimmlokal? Szene an einem Abstimmungsonntag. (Quelle:https://www.flickr.com/photos/serkel/8304851662/)

Nicht einmal 10 Prozent der Ausländer in der Schweiz können am politischen Leben in ihrer Gemeinde oder ihrem Kanton teilnehmen. Es ist augenfällig wie stark Ausländer von der Politik in den Kantonen und den Gemeinden betroffen sind. Föderale Themen wie Bildung, Polizei, Infrastruktur, Einbürgerung (um nur vier zu nennen) sind für Ausländer ebenso wichtig wie für uns.

Inspiration aus Brüssel

Damit stehen wir vor einem perversen Gegensatz. Nur circa 10 Prozent der Ausländer können in bescheidenem Ausmasse am politischen Leben in der Schweiz teilnehmen, welches die Rahmenbedingungen ihres Alltags definiert. Und nur circa 10 Prozent der Auslandschweizer kümmern sich um das politische Leben, an welchem sie teilnehmen dürfen, das ihren Alltag aber kaum beeinflusst.

An diesem Punkt lohnt sich der oft stigmatisierte Blick auf die Entwicklungen in Brüssel, wo im Rahmen der europäischen Einigung und Integration nicht nur über absurde Gurkengesetze gestritten wird, sondern auch kreative Lösungen für Probleme wie das Ausländerstimmrecht entstehen. Die Freizügigkeitsrichtlinie von 2004 garantiert jedem Unionsbürger an seinem Wohnort innerhalb der EU das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen. Der Bundesrat hat mehrmals gesagt, diese Richtlinie im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens nicht zu übernehmen. Er betont dabei die Dimension des Arbeitsmarktzugangs im Abkommen und lässt die individualrechtliche Dimension ausser Acht.

Investition in die Personenfreizügigkeit

Wenn in den nächsten zwei Jahren alle drei Abstimmungen zur Personenfreizügigkeit gewonnen werden, dann soll der Bundesrat dies als Zeichen nehmen, weiter in die liberale Errungenschaft der Personenfreizügigkeit zu investieren. Die Übernahme der Unionsbürgerrichtlinie gäbe nicht nur den europäischen Ausländern in der Schweiz auf kommunaler Ebene eine Stimme, mit geschickt verhandeltem Gegenrecht würde sie auch den rund 430‘000 Schweizern in der EU ein Gestaltungsrecht einräumen.

Deswegen ist dieser Weg den unilateralen kantonalen und kommunalen Regelungen vorzuziehen. Übernimmt die Schweiz die Freizügigkeitsrichtlinie, ist es noch ein kleiner Schritt für ein umfassendes Ausländerstimmrecht auch für Nicht-Europäer. Dabei dürfen wir nicht vergessen, dass der Bundesrat diesen Auftrag bereits 1999 mit Artikel 6 der neuen Bundesverfassung bekommen hat: „Jede Person nimmt Verantwortung für sich selber wahr und trägt nach ihren Kräften zur Bewältigung der Aufgaben in Staat und Gesellschaft bei.“