Wirtschaft, Menschenrechte und falscher Anti-Imperialismus: Eine Debattenkritik

Development policy

Der Vorwurf des Rechtsimperialismus macht sich in der Debatte über die Konzernverantwortungsinitiative breit. Dieser Vorwurf ist jedoch nicht nur irreführend im Bezug auf die tatsächlichen Forderungen der Initiative, er zeugt zudem von einer erstaunlichen Verdrehung der Tatsachen rund um das koloniale Erbe unserer Entwicklungspolitik und die Rolle unserer Wirtschaft darin. Statt unpräzisen Vorwürfen braucht es pragmatische Umsetzungsvorschläge in der Debatte um die Initiative.

Der Imperialismus ist zurück, die Verantwortliche: die Schweiz. Mit dieser Unheil verbreitenden These warnen Politikerinnen und Wirtschaftsvertreter vor den Konsequenzen der Konzernverantwortungsinitiative (KoVI), einer Initiative, die Umwelt- und Menschenrechtsverletzungen von Schweizer Konzernen im Ausland verhindern und haftbar machen will. Die KoVI wolle „absoluten Vorrang des Schweizer Rechts – ohne Rücksicht auf andere Rechtssysteme in anderen Ländern“, beklagt Economiesuisse Präsident Heiz Karrer in einem Interview mit der BAZ vom 12.04.2018. Sie „entmündigt andere Staaten und unterläuft internationale Zusammenarbeit“. Der Vorwurf des „Rechtsimperialismus“ macht sich in der Debatte breit und wird von Persönlichkeiten wie Patrick Dümmler von Avenir-Suisse, FDP Politikerin Christa Markwalder oder Swissholdings Präsident Felix Ehrat eifrig wiederholt.

Imperialismus 2.0

Doch was hat es mit Rechtsimperialismus genau auf sich? Und was hat die KoVI damit zu tun? Historisch gesehen galt der Vorwurf des Rechtsimperialismus hauptsächlich der von den USA geprägten Law-and-Development Bewegung. Diese von USAID angeführte Bewegung propagierte eine Entwicklungspolitik, welche auf der Vorstellung basierte, dass die Forcierung eines (amerikanischen) rechtsstaatlichen Modells die einzige Voraussetzung für Entwicklung in Entwicklungsländern sei. Diese Vorstellung ist aus einer Vielzahl von Gründen durchaus problematisch. Die Transplantation von Demokratie und Rechtsstaat in viele Entwicklungsländer hat unterm Strich zu mehr statt weniger Korruption und gesamt gesehen bestenfalls zu einer schleppenden Entwicklung des globalen Südens geführt. Ausserdem ist der Vorwurf, dass Strukturen und Entscheidungsprozesse der heute (besonders von Amerika) verbreiteten, auf „state-building“ und „good governance“ fokussierten Entwicklungspolitik noch immer imperialistische Züge besitzen, durchaus auch heute noch ernst zu nehmen. Viel hat sich seit dem Zeitalter der Empires getan, viel ist jedoch noch immer zu tun um vom Kolonialismus geprägte Strukturen und Denkmuster aufzubrechen, auch – oder besonders – in der Entwicklungspolitik.

Internationale Menschenrechtsstandards für Schweizer Firmen

Im Bezug auf die KoVI ist der Vorwurf des Rechtsimperialismus jedoch irreführend und fehl am Platz. Erstens handelt es sich bei der von der Initiative geforderten Menschenrechts- und Umweltstandards um international anerkannte Richtlinien und Minimalstandards. Dass UNO Mitgliedstaaten diese Standards (wie die UN Guiding Principles for Business and Human Rights) in ihre nationalen Gesetzgebungen übernehmen sollen, wird sogar explizit gefordert. Die Schweiz würde also nicht selbst-erfundene sondern gemeinsame Standards einfordern. Ausserdem wäre sie damit nicht alleine: Frankreich hat bereits einen Haftungsmechanismus für wirtschaftliche Aktivitäten französischer Firmen im Ausland gesetzlich verankert, in den Niederlanden, Deutschland, Italien und auch auf EU Ebene wird ebenfalls bereits über Haftungsmechanismen bei Verletzung von internationalen Menschenrechtsstandards beraten.

Zweitens würden mit der KoVI ausnahmslos Schweizer Firmen und keine ausländischen Unternehmen in die Pflicht genommen. Dass eine Haftung auch für Geschäfte im Ausland gelten soll ist in anderen Rechtsbereichen wie der Korruptionsbekämpfung bereits Praxis. Auch, dass im Ausland ansässige Tochterfirmen als Teil der Verantwortung von Firmen im Inland gelten, ist eine Ansicht, die in vielen Gesetzgebungen, unter anderem in England, den USA, Frankreich und den Niederlanden vertreten ist. Eine Haftung bei Menschenrechtsverletzungen betrifft also, bis auf potenzielle zukünftige Kläger (also potenzielle Opfer von Menschenrechtsverletzungen), keine ausländischen Akteure direkt, sondern lediglich die im Ausland agierenden Schweizer Firmen.

Die Auffassung, dass die KoVI diesen potenziellen ausländischen Opfern in „imperialistischer“ Art und Weise Schweizer Rechtsvorstellungen aufzwingt ist fehlgeleitet. Im Gegenteil, sie bietet ihnen die Möglichkeit, potenzielle Menschenrechtsverletzungen von Schweizer Unternehmen einklagen und bei bewiesenen Fällen Zugang zu Wiedergutmachung bekommen zu können.

Verdrehte Debatte

Dieser Sachverhalt weist darauf hin, dass der Rechtsimperialismus-Vorwurf nicht nur technisch nicht greift, sondern bei genauerem Hinschauen einer völlig verdrehten Argumentation verfallen ist. Er zeugt von einer verschobenen Wahrnehmung dessen, was (Rechts-)Imperialismus bedeutet und welche historische sowie aktuelle Rolle westliche Unternehmen und Wirtschaftsinteressen darin spielen. Ein wichtiger Teil der Law-and-Development Bewegung war die strukturelle Anpassung von Entwicklungsländern an den (globalen) freien Markt. Ein Faktor, der international agierenden Schweizer Unternehmen, durch ihre technologischen Vorteile gegenüber wirtschaftlichen Akteuren im globalen Süden zu immensem Reichtum verholfen hat. Die dadurch entstandenen Verhältnisse der globalen Ungleichheit können (im Sinne der Rechtsimperialismus-Kritikerinnen), als Indiz „imperialistischer“ Auswirkungen dieser Entwicklungspolitik gesehen werden. (Gemäss gängiger Definition bedeutet „imperialistisch“: darauf aus, „eine ungleiche wirtschaftliche, kulturelle oder territoriale Beziehung aufzubauen oder aufrecht zu erhalten“). Massnahmen wie die KoVI, welche Klagemechanismen für potenziell betroffene Arbeiterinnenverbände oder Dorfgemeinschaften im Ausland erstellen wollen, wären jedoch gemäss dieser Definition genau das Gegenteil von imperialistisch. Sie zielen darauf ab, potenziellen Opfern (man lese: Bevölkerung des globalen Südens) ein Mittel gegen ungleiche wirtschaftliche Voraussetzungen (man lese: Wirtschaftsdominanz des globalen Nordens) bereit zu stellen und Menschenrechtsverletzungen anklagen zu können

Während Sklaverei zur der Zeit der Empires noch Gang und Gäbe war, gibt es heute glücklicherweise internationale Menschenrechtsstandards, die sie verbietet. Anstelle einer verdrehten Debatte gespickt mit unpräzise verwendeten Vorwürfen braucht es eine pragmatische Diskussion über die Verankerung der international anerkannten Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte im Schweizer Gesetz – und somit über realistische Umsetzungsmöglichkeiten der Konzernverantwortungsinitiative.

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