Masseneinwanderungsinitiative: Die Grosse Enteignung

Migration

Eine Neugestaltung des Schweizer Migrationsrechts muss der Erkenntnis Rechnung tragen, dass die Zulassung zu einem Arbeitsmarkt ökonomische Werte schafft und der Ausschluss aus diesem Werte vernichtet. Die Autonomie von Zuwanderern ist darum ein guter Gradmesser für das Gesamtwirtschaftliche Interesse.

Menschen, die nichts haben, ausser einen gesunden Kopf und zwei kräftige Arme, sind noch nicht zwingend arm. Sie verfügen über einen grossen potentiellen Reichtum: die Früchte ihrer Arbeit. Eigentum – jedenfalls das selbst erwirtschaftete – ist nichts anderes als „geronnene Arbeit“. Die Frage, wieviel Eigentum Menschen durch eigene Arbeit erlangen können, hängt somit wesentlich davon ab, ob sie ihre Arbeitskraft an einem Ort anbieten dürfen, wo sie einen ordentlichen Wert hat. Menschen, die aus Ländern stammen, in denen ihre Arbeit praktisch keinen Wert hat, sind nicht von Geburt an arm, sondern sie werden arm gemacht und arm gehalten durch ein politisches System, das es ihnen verbietet, ihre Arbeitskraft dorthin zu tragen, wo sie einen ernsthaften Wert hätte.

Brach liegendes Potential

Für diejenigen, die ihre Arbeitskraft in ein anderes Land tragen dürfen, entscheidet sich die Frage, wieviel von ihrem potentiellen Reichtum sie für sich und die Gesellschaft verwirklichen können daran, wie gut und langfristig ihr Aufenthaltsstatus ist. Dürfen sie nur provisorisch bleiben und wissen sie nie, ob ihr Aufenthalt verlängert wird, lohnt es sich nicht, in ihr Arbeitsverhältnis und in ihre Arbeitskraft zu investieren, in dem sie etwa die Sprache lernen oder eine berufsspezifische Ausbildung absolvieren, was den Wert ihrer Arbeitskraft erhöhen würde. Die Arbeitskraft von Kurzaufenthaltern, Gastarbeitern und Saisonniers ist daher ökonomisch vergleichbar mit einem Acker, den zwar jemand pflügen und bestellen muss, den der Staat aber jederzeit enteignen darf: Er wird brach liegend bleiben, weil das Risiko einer Investition zu gross ist.

Enteignung ohne Entschädigung

Für die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative bedeutet diese einfache Überlegung zwei Dinge: Erstens ist die Aufhebung der Personenfreizügigkeit gegenüber der EU/EFTA eine entschädigungslose Enteignung all ihrer Bürgerinnen und Bürger. Diesen wird das potentiell sehr wertvolle Recht genommen, ihre Arbeitskraft in der Schweiz anzubieten und diese Arbeitskraft hier vor Übergriffen des Staates geschützt zu wissen. Die EU – welche die Interessen ihrer Bürgerinnen und Bürger gegenüber der Schweiz vertritt – hat nicht den geringsten Anlass, diese Enteignung hinzunehmen.

Zweitens bedeutet diese Überlegung für die Neugestaltung des Schweizer Ausländerrechts, dass kurzfristige, prekäre Formen des Aufenthaltes eine Vernichtung von potentiellem Wert darstellen, an der niemand ein Interesse haben kann (ausser vielleicht Arbeitgeber, deren Geschäftsmodell auf billiger, prekärer, schlecht qualifizierten Arbeit beruht).

Wichtig für dieses Argument ist eine Einsicht, die an sich selbstverständlich sein sollte, die in der futterneidigen Debatte über Zuwanderung aber gerne vergessen geht: Die Armut des Einen ist noch nicht der Reichtum des anderen, im Gegenteil. Freiwillige wirtschaftliche Transaktionen wie jene zwischen Käufer und Verkäufer oder jene zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nützen in der Regel beiden Beteiligten und schaffen eine positive Externalität, d.h. sie machen die Gesellschaft als ganzes reicher.

Ein kleineres Übel

Die Masseneinwanderungsinitiative verlangt nicht nur die selbständige Steuerung der Zuwanderung in die Schweiz, sondern auch, dass diese den „wirtschaftlichen Gesamtinteressen der Schweiz“ dienen soll. Weil die Enteignung von Ausländern um den potentiellen Wert ihrer eigenen Arbeit auch die Schweiz und die Schweizerinnen und Schweizer ärmer macht, muss eine Umsetzung der Initiative besorgt darum sein, dass die Möglichkeiten einer derartigen Enteignung möglichst in Grenzen gehalten werden. Oder anders gesagt: Je mehr Autonomie Ausländerinnen und Ausländer in der Gestaltung ihrer Zukunft in der Schweiz haben, desto besser ist damit dem gesamtwirtschaftlichen Interesse der Schweiz gedient. Unser Ansatz, verschiedene Umsetzungsvarianten der Masseneinwanderungsinitiative systematisch miteinander zu vergleichen, trägt diesem Umstand Rechnung.

Um Missverständnisse zu vermeiden: Bei der Prüfung von Umsetzungsvorschlägen geht es nur um Schadensbegrenzung. Die grosse Enteignung, die durch die Aufhebung der Personenfreizügigkeit erfolgt und die politische Unsicherheit, die daraus entsteht, ist bereits ein grundlegender Verstoss gegen die wirtschaftlichen Gesamtinteressen der Schweiz. Aber innerhalb der schädlichen Optionen gibt es natürlich schädliche und schädlichere.