Palästina als UNO-Beobachterstaat: Zugang zum ICC und Verhandlungen mit Israel auf Augenhöhe?

Diplomatie & acteurs internationaux

Von Henry Both – Die palästinensische Führung möchte im November in der UNO-Generalversammlung eine Statusaufwertung zum Beobachterstaat erreichen. Eine Folge davon wäre, dass Palästina als Staat künftig an den Internationalen Strafgerichtshof gelangen kann. Auch die Schweiz muss dazu bald Position beziehen.

Die Aufnahme Palästinas als Vollmitglied in die UNO ist unter anderem wegen des politischen Drucks der USA weiterhin blockiert. Vor diesem Hintergrund hat der palästinensische Präsident Mahmoud Abbas angekündigt – sehr wahrscheinlich nach den US-Wahlen – vor der UNO-Generalversammlung die Aufwertung des Status der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) von einer Beobachter-Entität zu einem Beobachter-Staat für Palästina zu beantragen. Aufgrund der bisherigen Positionsbezüge ist absehbar, dass eine grosse Mehrheit der UNO-Mitgliedstaaten dieses Vorhaben unterstützen wird. Die Schweiz muss spätestens bei der Abstimmung in der UNO-Generalversammlung Position beziehen.

Zugang Palästinas zum Internationalen Strafgerichtshof

Israel wehrt sich vor allem deshalb vehement gegen diese Statusaufwertung, weil dadurch der Zugang Palästinas zum Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag (IStGH) ermöglicht wird. Der UNO-Generalsekretär als Depositär des Römer Statuts (RS) dürfte sich bei seinem Entscheid über die Voraussetzung zur Ratifizierung des RS, also ob Palästina staatliche Partei sein kann, auf die entsprechende Resolution der UNO-Generalversammlung stützen.

Alternativ zur Ratifizierung des RS könnte die palästinensische Führung auch versuchen, als Nicht-Vertragsstaat die Gerichtsbarkeit des IStGH für eine bestimmte Situation auf ihrem Hoheitsgebiet einseitig anzuerkennen (Art. 12 Abs. 3 RS). Im Januar 2009 hat die palästinensische Führung angesichts der Kampfhandlungen in Gaza bereits eine entsprechende Erklärung beim IStGH hinterlegt. Die Kompetenz zur Entscheidung darüber, ob eine einseitige Anerkennung die durch das RS gestellten Bedingungen erfüllt – unter anderem die Eigenschaft der Staatlichkeit des Absenders (Art. 12 RS) -, liegt beim Chefankläger des IStGH. Dieser hat am 3. April 2012 erklärt, er könne kein Verfahren zur Situation in Palästina eröffnen, da er nicht in der Lage sei, die Frage der Staatlichkeit Palästinas zu beurteilen. Gleichzeitig kündigte er an, dass die Aufwertung Palästinas zum Beobachterstaat durch die UNO-Generalversammlung ihn zu einer Neubeurteilung veranlassen könnte.

Es ist also wahrscheinlich, dass künftig die einseitige Anerkennung der Gerichtsbarkeit des IStGH durch Palästina zu einem Verfahren sowohl gegen israelische als auch gegen palästinensische Staatsbürger führen könnte. Beispiele für solche Situationen wären die israelische Besiedelung der besetzten palästinensischen Gebiete (dies könnte den Tatbestand des Kriegsverbrechens erfüllen, wozu unter anderem die Überführung der eigenen Zivilbevölkerung in Besetztes Gebiet gem. Art. 8 Abs. 2 lit. b (viii) RS gehört) oder kriegerische Auseinandersetzungen zwischen den beiden Parteien. Die Perspektive einer Anklage vor dem IStGH dürfte den Druck auf israelische und palästinensische Kräfte erhöhen, keinen Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen (Art. 6 – 8 RS) zu begehen.

Auswirkungen auf den Friedensprozess

Neben dem steigenden Druck auf die Einhaltung des Völkerstrafrechts, hätte die Aufwertung zum Staat auch zur Folge, dass in künftigen Verhandlungen über eine Konfliktlösung zwei international anerkannte Staaten auf Augenhöhe miteinander verhandeln. Präsident Abbas hat angekündigt, dass die palästinensische Führung nach einer Statusaufwertung durch die UNO bereit wäre, ­wieder an Verhandlungen teilzunehmen. Dies sogar unter Verzicht auf ihre bislang wichtigste Vorbedingung; den Siedlungsstopp. Im Gegenzug erhofft sich die palästinensische Führung durch den Zugang zum IStGH eine stärkere Verhandlungsposition und zusätzlichen Handlungsspielraum.

Letzte Chance für Zwei-Staaten-Lösung

Der vor allem symbolische Wert der Aufwertung würde dazu beitragen, dass die palästinensische Führung gestärkt in eine nächste Verhandlungsrunde gehen könnte. Verhandlungspartner wird wahrscheinlich auch nach den baldigen Parlamentswahlen in Israel eine Regierung unter den Hardlinern Netanyahu und Lieberman sein. Sollte Palästina zudem von seinen Geldgebern im Westen sowie am Golf zunehmend im Stich gelassen werden, dürften die Chancen für eine Umsetzung einer Zwei-Staaten-Lösung schwinden. Es brauch also ernsthaften Druck von aussen, um auf ein Ende der Besatzung und der Feindseligkeiten hinzuarbeiten.

Unterstützung anstatt Befürwortung des status quo

Staaten die gegen die Aufwertung stimmen oder sich enthalten, müssen sich vorwerfen lassen, den status quo zu bevorzugen. Das heisst eine anhaltende Besetzung mit intensiviertem Siedlungsbau und die Abkapselung Ost-Jerusalems von palästinensischem Gebiet aber auch Autonomie für einen islamistisch geprägten Gazastreifen. Die Aufwertung stellt also ein letzter Antrieb für die Aufrechterhaltung der Zwei-Staaten-Lösung dar und sollte deshalb auch von der Schweiz unterstützt werden. Die Unterstützung sollte mit klaren Erwartungen an zeitnahe und substantielle Verhandlungserfolge zwischen Israel und Palästina geknüpft werden. Ansonsten bedarf es eines Paradigmenwechsels der Weltgemeinschaft hin zur Unterstützung einer Ein-Staaten-Lösung.

Henry Both, lebt in Zürich und Bern und studierte Rechtswissenschaften an der Universität Zürich. Er hat als Mitglied der Arbeitsgruppe Völkerrecht beim Diskussionspapier „Anerkennung Palästinas als Staat?“ sowie der Kurzanalyse „Aufwertung Palästinas zum UNO-Beobachterstaat“ mitgewirkt.

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