Ziel muss die Rehabilitation sein
Die internierten Kinder in Al-Hol müssen als Opfer angesehen werden. In ihren Fällen darf nicht leichtfertig geurteilt werden, dass sie dem Schicksal ihrer Eltern zu folgen haben und für deren Entscheidungen büssen müssen. In Al-Hol befinden sich die Kinder in einem politischen und rechtlichen Vakuum. Ohne Initiative der Heimatstaaten führt kein Weg aus den Internierungslagern heraus. Es liegt deshalb in der Verantwortung der Heimatstaaten, die dem Kindeswohl verpflichtet sind, diesen Kindern schnellstmöglich einen Weg zurück in die Normalität und in ein kindgerechtes Leben zu ermöglichen. Deshalb hat auch die Schweiz in Konformität mit der KRK alle Massnahmen zur Rehabilitation dieser Kinder zu ergreifen. Ein weiteres Zuwarten mit der Repatriierung lässt sich nicht länger rechtfertigen.Dieser Blog-Beitrag ist der zweite in einer Reihe über die Verantwortung des Heimatstaates gegenüber Kindern von ausländischen IS-Kämpfern. Den ersten Blog-Beitrag der Serie können Sie hier lesen.
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