Staatsverträge vors Volk -
Executive Summary

Stärkt die AUNS-Initiative die Volksrechte oder schwächt sie die Schweiz

Mit der Globalisierung und der weltweiten Vernetzung wächst die Anzahl der Regeln, zu denen sich die Staaten gegenseitig verpflichten. So ist in den letzten Jahren auch in der Schweiz die Anzahl der abgeschlossenen Staatsverträge laufend gestiegen. Diese Zunahme ist vor allem auf Verträge mit mehreren Partnern, sogenannte multilaterale Staatsverträge, zurückzuführen.

 

Vor diesem Hintergrund lancierte die AUNS (Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz) eine Volksinitiative zur Erweiterung des obligatorischen Referendums auf alle Staatsverträge, "die:

1. eine multilaterale Rechtsvereinheitlichung in wichtigen Bereichen herbeiführen,

2. die Schweiz verpflichten, zukünftige rechtsetzende Bestimmungen in wichtigen Bereichen zu übernehmen,

3. Rechtsprechungszuständigkeiten in wichtigen Bereichen an ausländische oder internationale Institutionen übertragen,

4. neue einmalige Ausgaben von mehr als 1 Milliarde Franken oder neue wiederkehrende Ausgaben von mehr als 100 Millionen Franken nach sich ziehen."

Die AUNS will damit die demokratische Legitimation von Staatsverträgen erhöhen und Unabhängigkeit und Souveränität der Schweiz schützen.

 

Die foraus-Autoren haben in ihrem Diskussionspapier alle rund 2500 dem fakultativen Referendum unterliegenden Bundesbeschlüsse seit dessen Einführung untersucht. Mit folgenden Erkenntnissen:

  • Das fakultative Referendum bei Staatsverträgen wird kaum genutzt: Von den 296 Staatsverträgen, die zwischen 1921 und 2011 dem fakultativen Referendum unterlagen, wurde nur bei zehn das Referendum ergriffen. Nur zwei Staatsverträge wurden in Volksabstimmungen abgelehnt.

 

  • Die Annahme der Initiative führte zu deutlich mehr Abstimmungen: Seit 1981 wäre es  zu 77  obligatorischen Abstimmungen über Staatsverträge gekommen statt zu sechs AbstimmungenIm Gegensatz zum Bundesrat rechnen die Autoren mit acht statt drei zusätzlichen Abstimmungsvorlagen pro Jahr (finanzieller Mehraufwand: 23 Mio. CHF). Grund für das unterschiedliche Ergebnis: Die Initianten operieren im Initiativtext an zwei Stellen mit dem Wort Wichtigkeit. Der Bundesrat verwendet in der Botschaft eine Auslegung dieses Begriffs, die sowohl der heutigen Praxis des Parlaments wie auch der Auslegung der Initianten widerspricht.

 

  • Legitimation: Die kleine Zahl der tatsächlich ergriffenen Referenden zeigt, dass Staatsverträge schon heute meistens akzeptiert werden. Durch die Zustimmung des Parlaments ist die demokratische Legitimation also ausreichend gewährleistet. Die für eine Abstimmung nötigen 50'000 Unterschriften sind aus demokratischer Sicht eine legitime Hürde und verhindern, dass über unumstrittene Vorlagen abgestimmt wird. Die durch die Initiative verursachten rund acht weiteren Abstimmungsvorlagen pro Jahr würden im Gegenzug eine seriöse Auseinandersetzung der Stimmbürger mit den Verträgen verunmöglichen.

 

  • Aussenpolitische Konsequenzen: Die Verhandlungsposition der Schweiz würde geschwächt. Können Verhandlungsdelegationen keine verbindlichen Zusagen machen, so kann die Schweiz nicht glaubwürdig in Verhandlungen auftreten. Ein Referendumszwang für Staatsverträge würde den Handlungsspielraum der Schweizer Vertreter bei der Aushandlung von multilateralen Verträgen stark einschränken. Beim Abschluss wäre ein Vorbehalt der Genehmigung durch Volk und Stände nötig.  Durch die durch Volksabstimmungen entstehenden Verzögerungen würde die Schweiz ihre guten Verhandlungsresultate riskieren, und dies bei in der Grosszahl unumstrittenen Staatsverträgen.

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