Die Menschenrechtsdialoge der Schweiz:
Quo Vadis?

Eine kritische Betrachtung der Neuausrichtung

20 Jahre nach der Aufnahme des ersten Menschenrechtsdialogs kommunizierte das EDA unter Führung von Bundesrätin Micheline Calmy-Rey im Mai 2011 eine Neuausrichtung dieses Instruments der schweizerischen Menschenrechtsaussenpolitik. Eine ernüchternde Bilanz der Dialoge sowie die Gefahr eines Verkommens zu einem isolierten Gefäss zur Förderung der Menschenrechte scheinen zu diesem Schritt geführt zu haben. Der/die nachfolgende Aussenminister/Aussenministerin steht vor der anspruchsvollen Aufgabe diese angekündigte Neuausrichtung zu vollziehen.

Mit den Menschenrechtsdialogen soll ein Instrument neu ausgerichtet werden, welches bis zum heutigen Zeitpunkt als Mittel der schweizerischen Menschenrechtsaussenpolitik undurchsichtig blieb. Beim Menschenrechtsdialog handelt es sich um ein bilaterales Instrument um den Menschenrechten international zur Durchsetzung zu verhelfen. Mittels Dialog soll ein Partnerland dazu gebracht werden, die Menschenrechtslage mittel- bis langfristig zu verbessern. Das Instrument basiert im Wesentlichen auf Freiwilligkeit und Kooperationswille und ist im Grenzbereich zwischen Völkerrecht und –politik anzusiedeln.

Das vorliegende foraus-Diskussionspapier analysiert die bisherige schweizerische Praxis der Menschenrechtsdialoge und führt zu vier Forderungen, die es bei der Neuausrichtung zu berücksichtigen gilt.

  • Die Transparenz sollte in Zukunft erhöht werden. Die Entscheidungsgründe des EDA waren bei den Menschenrechtsdialogen für die Öffentlichkeit und für das Parlament nicht immer ersichtlich. Eine öffentlich kommunizierte Leitlinie zur Neuausrichtung, welche so formuliert ist, dass der nötige Spielraum für die involvierten Kräfte im EDA gewährleistet bleibt, könnte die Transparenz verbessern.

 

  • Die Kriterien für die Länder- und Themenwahl sollten objektiver ausgestaltet werden und durch eine striktere Anwendung zu nachvollziehbaren Entscheidungen führen. Politisch dominierte Entscheidungen unter Nichtberücksichtigung gewisser Kriterien für die Auswahl von Ländern sollten in Zukunft vermieden werden. Vor allem das Kriterium des Reformwillens muss bei jeder Zusammenarbeit vertieft überprüft werden. Bisherige, umstrittene Dialoge sollten zu einem Ende geführt werden.

 

  • Die internationale Kooperation sollte im Bereich der Menschenrechtsaussenpolitik gestärkt werden. Vor allem mit der EU und ihren Mitgliedstaaten besteht durch ähnliche Herausforderungen in Menschenrechtsdialogen ein erhebliches Kooperationspotential. Durch eine verbesserte Abstimmung der Tätigkeitsbereiche könnten effizientere Resultate erzielt werden.

 

  • Die öffentliche Wahrnehmung der schweizerischen Menschenrechtsaussenpolitik sollte gesteigert werden. Das Instrument der Menschenrechtsdialoge war bis heute für die breite Öffentlichkeit, aber auch für die meisten Parlamentarier, wenig bis gar nicht bekannt. Noch weniger wird die schweizerische Menschenrechtsaussenpolitik in den entsprechenden Partnerländern wahrgenommen. Die beabsichtigte Neuausrichtung bietet nun dem EDA die Chance, die Menschenrechtsaussenpolitik der Öffentlichkeit näher zu bringen.

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