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In der Presse
Spiegel: "Abschiebungsentscheid in der Schweiz: Raus, raus, Hauptsache raus", 31. Oktober 2010
Neue Zürcher Zeitung: "Die Personenfreizügigkeit setzt für Ausweisungen Grenzen", 14. Juli 2010
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20 Minuten: "Ausschaffung: Ist die Initiative umsetzbar?", 14. Juli 2010
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Neue Zürcher Zeitung: "SVP-Volksbegehren gefährdet "Bilaterale", 13. Juli 2010
Tagesanzeiger: "Think Tank: SVP-Initiative gefährdet Bilaterale", 13. Juli 2010
Ticino News: "Espulsione stranieri: iniziativa UDC minaccia bilaterali, studio", 13. Juli 2010
VOLKSINITIATIVE FÜR DIE AUSSCHAFFUNG KRIMINELLER AUSLÄNDER - Executive Summary
Ein Plädoyer für einen rechtmässigen Gesellschaftsvertrag
Die Initianten der Volksinitiative «Für die Ausschaffung von kriminellen Ausländern» wollen uns glauben machen, dass Personen ausländischer Herkunft allein durch ihre Anwesenheit in der Schweiz eine Art „Gesellschaftsvertrag“ mit den Bürgern unseres Landes eingegangen seien. Bei einer Verletzung irgendwelcher Art (z.B. durch ein Verbrechen eines Ausländers) dieses „Vertrages“ müsse der Ausländer folglich die Konsequenzen tragen und automatisch ausgeschafft werden, da er sein Gastrecht verwirkt habe. Nicht beachtet werden dabei andere Rechte, die unser Staat den Bewohnern zugesichert hat, insbesondere die Verfahrensgarantien.
Es wäre fahrlässig, die aussenpolitischen Konsequenzen der Initiative nicht zu beachten: Die Schweiz profitiert von verschiedenen internationalen Verträgen, unter anderem mit der EU. Durch den Konflikt der Initiative mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen riskiert die Schweiz eine – wirtschaftlich verheerende! – Kündigung des Abkommens.
Weiter werden fundamentale Prinzipien verletzt, die durch die Staatengemeinschaft für unumstösslicherklärt wurden. So gehört das Non-Refoulement-Prinzip zum zwingenden Völkerrecht und muss von der Schweiz eingehalten werden.
Der von den Initianten propagierte „Gesellschaftsvertrag“ zwischen Ausländern und Schweizern wäre nur annehmbar, wenn er die Grundprinzipien unseres Rechtsstaates berücksichtigen würde. Hierzu zählt insbesondere das Verhältnismässigkeitsprinzip. Dieses verlangt, dass eine Massnahme gegen ein Individuum überprüft wird, bevor der Staat sie ausspricht. Konkret muss geprüft werden, ob die Massnahme geeignet ist, das Problem zu lösen, ob es sich bei der Massnahme um das leichteste Mittel handelt und ob die Massnahme die Umstände des Einzelfalles adäquat berücksichtigt.
Die Ausschaffungsinitiative verunmöglicht es der Schweiz, ihren zwingenden internationalen Verpflichtungen nachzukommen. Ausserdem wäre sie gezwungen, die fundamentalen Prinzipien unseres Rechtsstaates zu missachten. Daher ist es uns ein grosses Anliegen auf folgende Punkte hinzuweisen:
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Die Volksinitiative „Für die Ausschaffung krimineller Ausländern“ ist abzulehnen
Die Volksinitiative „Für die Ausschaffung krimineller Ausländern“ ist mit unserer Rechtsordnung und unseren völkerrechtlichen Verpflichtungen nicht vereinbar. Die in der Initiative vorgesehene automatische Ausschaffung bei straffälligen Ausländern verunmöglicht eine Respektierung des Verhältnismässigkeitsprinzips. Eine Annahme der Initiative würde dazu führen, dass die Schweiz gegen zwingendes Völkerrecht (Non-Refoulement-Prinzip) verstossen würde und ihren staatsvertraglichen Verpflichtungen (Abkommen über die Personen freizügigkeit mit der EU) nicht mehr nachkommen könnte.
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Wenige Ausländer sind betroffen...
Bei der heutigen Ausgangslage wird der Stimmbürger hinters Licht geführt: Es wird so getan, als würden bei Annahme der Initiative tatsächlich alle kriminellen Ausländer ausgeschafft. Tatsächlich wäre die Initiative aber auf weniger als ein Drittel aller in der Schweiz lebenden Ausländer anwendbar. Ausgeschlossen wären aufgrund des Abkommens über die Personenfreizügigkeit die Ausländer des EU‑27/EFTA‑Raumes. Weiter wäre die Initiative zwar anwendbar auf Ausländer, die in einen Folterstaat zurückkehren müssten. Diese verlören jedoch nur ihren Aufenthaltsstatus; ausschaffen könnte man sie nicht. Eine dritte Kategorie sind Sans-Papiers. Wenn man nicht weiss, woher eine Person stammt, oder die Person von keinem Staat anerkannt wird, kann sie auch nirgendwohin ausgeschafft werden.
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Die Bilateralen sind in Gefahr
Will man die Ausschaffungsinitiative hingegen auf mehr Personen anwenden, sind die Bilateralen I in Gefahr. Gemäss der bundesrätlichen Rechtsauffassung – und entgegen dem Text der Bundesverfassung - müsste das Personenfreizügigkeitsabkommen gekündigt werden. Dadurch erhielte die EU über die „Guillotine-Klausel“ das Recht, alle weiteren Abkommen zu künden. Der potentielle Schaden für die Schweizer Wirtschaft wäre riesig.
Es ist deshalb zu fordern, dass der Dialog in Zukunft mit sachlichen Argumenten geführt wird. Die aussenpolitischen Auswirkungen dieser Initiative sind schonungslos aufzuzeigen.
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