Menschenrechte und humanitäre Politik

Die Schweiz hat eine lange humanitäre Tradition und setzt sich seit Jahrzehnten auch stark für die Einhaltung der Menschenrechte ein. In diplomatischen und wirtschaftlichen Beziehungen sowie durch ein gezieltes Engagement in internationalen Organisationen kann die Schweiz auf glaubwürdige Art und Weise zu einem Respekt der Grundrechte aller Menschen beitragen.

Die Schweiz ist dabei in einen europäischen Werteraum eingebunden, der insbesondere in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) einen wichtigen Stützpfeiler hat. So kann am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte auch jede Einwohnerin und jeder Einwohner der Schweiz die Einhaltung seiner Grundrechte einklagen, selbst wenn diese durch den Staat missachtet werden.

Die Schweiz hat ein grosses Interesse daran, weiterhin Garantien der Menschenrechte im In- und Ausland zu sein und für den Rechtsschutz jedes einzelnen Menschen einzustehen. Dank ihrer humanitären Tradition und ihrem starken Rechtsstaat hat die Schweiz eine grosse Glaubwürdigkeit im Einsatz für eine tolerante Welt, in der jedes Individuum gewisse unantastbare Grundrechte hat. Diese Glaubwürdigkeit gilt es durch den konsequenten Schutz der Menschenrechte im In- und Ausland zu erhalten.

 

AG-Leiter:

Alexander Spring, alexander.spring(at)foraus.ch


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