Mit Freunden teilen
forausblog.ch
In der Presse
St. Galler Tagblatt: "Sicherheit durch Kooperation mit Europa", 26. März 2011
NZZ am Sonntag: "Neuer Think-Tank mischt die Sicherheitspolitik auf", 20. März 2010<br><br>
|
|
20 Minuten Online: "Grosse Worte, wenig Taten", 20. März 2010
Sicherheit durch Kooperation mit Europa - Executive Summary
Möglichkeiten zur Vertiefung der sicherheits- und friedenspolitischen Kooperation zwischen der Schweiz und der Europäischen Union
Die sicherheitspolitischen Ziele und Herausforderungen der Europäischen Union (EU) und der Schweiz sind weitgehend identisch. Folgerichtig halten Schlüsseldokumente des Bundes regelmässig fest, dass für die Schweiz die Kooperation mit dem europäischen Ausland im Bereich der Sicherheits- und Friedenspolitik zentral ist. Dieser Ansatz wurde zuletzt im Sicherheitspolitischen Bericht 2010 des Bundesrats bekräftigt. Verschiedene Schweizer Parteien haben vernehmen lassen, dass sie die Zusammenarbeit mit der EU in der Sicherheitspolitik vorantreiben möchten. Konkrete Strategien und Schritte zur Umsetzung dieser vagen Absichtserklärungen sind aber bisher ausgeblieben: Es herrscht weitgehend Unklarheit über den Rahmen dieser Kooperation.
Die EU ist aufgrund ähnlicher Bedrohungslagen und Wertevorstellungen die natürliche Partnerin der Schweizer Sicherheits- und Friedenspolitik. Die Union ist bestrebt, ihre Interessen durch die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) vorausschauend zu wahren. Im vergangenen Jahrzehnt hat die GSVP an Bedeutung gewonnen und weitreichende Instrumente zur gemeinsamen Stärkung der Sicherheit in Europa hervorgebracht. Im Gegensatz zu allen anderen vergleichbaren europäischen Staaten – seien sie EU-Mitglied oder nicht – beteiligt sich die Schweiz jedoch nur in sehr geringem Umfang an dieser verstärkten Zusammenarbeit.
Mit bisher 16 Missionen in den Bereichen Polizei-, Justiz- und Verwaltungsaufbau ist die EU eine der weltweit führenden Organisationen des zivilen Krisenmanagements. Obwohl die Entsendung von zivilen Experten in der Friedensförderung eine der traditionellen Stärken der Schweiz ist, nimmt sie nur vereinzelt an diesen Missionen teil. Um die Wirksamkeit ihrer Beiträge zu erhöhen, sollte sich die Schweiz in Zukunft stärker an den zivilen Missionen der GSVP beteiligen. Die Rekrutierung von Personal für zivile GSVP-Missionen erfolgt auf nationaler Ebene. Die Schweiz würde somit über die Entsendung ihres Personals weiterhin entsprechend eigener Prioritäten und Interessenlage entscheiden. Eine Teilnahme am Meldesystem der zivilen GSVP würde es der Schweiz nicht zuletzt auch ermöglichen, sich als verlässliche Partnerin der EU zu positionieren.
Je nach Stadium und Intensität eines bewaffneten Konflikts ist militärische Friedensförderung entscheidend. Militärische Elemente ergänzen dabei die zivile Hilfeleistung und sorgen für eine Stabilisierung des Konfliktgebiets. So setzt die GSVP zur Komplettierung ihres Instrumentariums auch auf militärisches Krisenmanagement. Die Teilnahme an solchen Operationen ermöglicht es der Schweiz, einen verantwortungsbewussten Anteil am internationalen Burden-Sharing für Frieden und Sicherheit zu leisten. Dabei kann die Armee wichtige Einsatzerfahrung gewinnen. Bereits heute ist die Schweiz in Bosnien und Herzegowina mit bewaffneten Angehörigen der Armee in einer der drei militärischen EU-Operationen aktiv. Da der Bundesrat beabsichtigt, das Engagement der Schweiz in der militärischen Friedensförderung in Zukunft auszubauen, bieten sich zusätzliche Beiträge im Rahmen der GSVP an.
Erfolgreiches militärisches Krisenmanagement setzt nicht zuletzt schnelle Reaktionsfähigkeit voraus. Mit dem Konzept der Battlegroups (BG) hat die EU ein Instrument geschaffen, welches unabhängig von der NATO und den USA diesem Erfordernis gerecht wird. Wie die Beispiele Norwegen und Irland zeigen, stehen weder die Nicht-EU-Mitgliedschaft noch die Neutralität der Teilnahme an einer BG im Weg. Gerade für eine Milizarmee ist der Rückfluss an Know-how und Professionalität, den eine Teilnahme an multinationalen Verbänden ergibt, äusserst wertvoll. Eine künftige Schweizer Beteiligung in einer EU-Battlegroup sollte daher geprüft werden.
Die Entscheidungsfindung in den GSVP-Institutionen steht grundsätzlich nur EU-Mitgliedern offen und sieht kein Mitspracherecht für Drittstaaten vor. Die Schweiz ist von den Entscheidungen, die innerhalb der GSVP getroffen werden, aber direkt betroffen. Es liegt daher in ihrem Interesse, zentralen Gremien und Diskussionsformaten beizuwohnen. Ein Beobachterstatus beim Rat für Auswärtige Angelegenheiten und bei den Treffen der EU-Verteidigungsminister liegt ausserhalb des politisch Machbaren. Die Teilnahme an den informellen Gymnich-Treffen der EU-Aussenminister wäre jedoch höchst erstrebenswert. Ferner könnte die Schweiz durch eine Institutionalisierung von bilateralen Kontakten mit wichtigen Vertretern der Gemeinsamen Aussen- und Sicherheitspolitik (GASP) und der GSVP ihre Anliegen gezielt und umfassend einbringen.
Die Europäische Verteidigungsagentur (EVA) fördert die Koordination der europäischen Rüstungsbeschaffung. Durch die europaweite Ausschreibung von Rüstungsprogrammen garantiert sie einen einheitlichen Markt. Die Teilnahme an der multilateralen Rüstungszusammenarbeit im Rahmen der EVA würde der Schweizer Armee finanzielle Entlastung bei gleichzeitigem Zugang zu hochwertigen und erprobten Rüstungsgütern bieten. Eine gleichberechtigte Beteiligung an einem europaweiten Rüstungsmarkt käme auch der heimischen Industrie sowie dem Forschungs- und Technologiestandort Schweiz zugute. Die im November 2010 paraphierte Administrative Vereinbarung mit der EVA sollte deshalb bald umgesetzt werden.
Seit dem Vertrag von Lissabon schafft der Rahmen einer Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (SSZ) denjenigen GSVP-Mitgliedstaaten, die mehr zu leisten gewillt sind, als es der europäische Konsens vorsieht, zusätzliche Möglichkeiten für eine vertiefte Kooperation. Über den Rüstungssektor hinaus kommen beispielsweise die Bildung eines gemeinsamen Luftpolizeidienstes oder der Aufbau einer gemeinsamen Lufttransportflotte innerhalb der europäischen Strukturen in Frage. Als Bedingung für die Teilnahme an einer SSZ nennt die EU die Beteiligung an einer BG und die enge Zusammenarbeit mit der EVA. Mögliche Vorteile durch die Beteiligung an einer SSZ sollen daher auch in die Erwägungen über eine Schweizer Teilnahme an einer BG einfliessen.
Um die sicherheits- und friedenspolitische Kooperation mit der EU zu vertiefen, steht für die Schweiz vorerst die Realisierung eines Rahmenabkommens über die Modalitäten einer Schweizer Beteiligung an zivilen und militärischen Friedenmissionen im Zentrum. Die entsprechende Debatte besteht bereits seit 2004, wobei der Bundesrat ein Rahmenabkommen zuletzt im September 2010 als sinnvoll bezeichnete. Durch den Abschluss eines Rahmenabkommens würde sich die Schweiz den beträchtlichen Aufwand der Aushandlung bisheriger Ad-hoc-Vereinbarungen für die Beteiligung am zivilen und militärischen Krisenmanagement der EU sparen. Dies würde es der Schweiz erlauben, ihre Interessen in Zukunft flexibler und in einem gesicherten Rahmen wahrzunehmen.
Die folgenden sieben Empfehlungen bauen auf der Analyse dieses Diskussionspapiers auf und richten sich an die Schweizer Exekutive und Legislative. Die Empfehlungen sollen einen kohärenten Beitrag hin zu einer zukunftsorientierten Schweizer Sicherheitspolitik leisten.
Unmittelbare Handlungsoptionen:
1. Rahmenabkommen
Der Bundesrat soll ein Verhandlungsmandat für ein Rahmenabkommen über die Beteiligung der Schweiz am zivilen und militärischen Krisenmanagement der EU erlassen.
2. Missionen des zivilen Krisenmanagements
Bundesrat und Parlament sollen das Engagement der Schweiz in zivilen Missionen der GSVP intensivieren. Die Bedingungen und Modalitäten von Einsätzen von Schweizer Experten in zivilen Missionen der GSVP sollen in einem Rahmenabkommen geregelt werden.
3. Operationen des militärischen Krisenmanagements
Bundesrat und Parlament sollen aktiv die Beteiligung der Schweiz an zukünftigen Missionen des militärischen Krisenmanagements prüfen und mittelfristig die Beiträge sowohl quantitativ als auch qualitativ erhöhen. Die Bedingungen und Modalitäten von Einsätzen der Schweizer Armee in militärischen Operationen der GSVP sollen in einem Rahmenabkommen geregelt werden.
4. GSVP-Institutionen
Der Bundesrat soll sich für die Teilnahme von Vertretern/innen der Schweiz an den informellen Treffen der EU-Aussenminister, den so genannten Gymnich-Treffen, einsetzen. Er soll die Institutionalisierung von bilateralen Kontakten mit wichtigen Vertretern der GASP und der GSVP anstreben.
5. Europäische Verteidigungsagentur
Der Bundesrat soll die Verhandlungen mit der EU über eine administrative Vereinbarung für die Schweizer Zusammenarbeit mit der EVA möglichst schnell abschliessen und ihre Umsetzung vorantreiben.
Zu prüfende und zukünftige Handlungsoptionen:
6. EU-Battlegroups
Bundesrat und Parlament sollen die Beteiligung an einer Battlegroup unvoreingenommen prüfen. Der Bundesrat soll in der Konkretisierung des Armeeberichts dazu Stellung nehmen.
7. Ständige Strukturierte Zusammenarbeit
Der Bundesrat soll die Entwicklung des Formats der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit verfolgen sowie mögliche Vor- und Nachteile einer Schweizer Beteiligung prüfen.
blog comments powered by Disqus
http://twitter.com/foraus